Hinweis zum Elektrogesetz (Altbatterien)

INFORMATION ZUM ELEKTRO- UND ELEKTRONIKGERÄTEGESETZ (ElektroG)


Das Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG) enthält eine Vielzahl von Anforderungen an den Umgang mit Elektro- und Elektronikgeräten. Die wichtigsten sind hier zusammengestellt.

 

1. Getrennte Erfassung und Entsorgung von Altgeräten

Elektro- und Elektronikgeräte, wie u.a. auch Monitore, LED-, Uhr- und Tempeatur- und Informationsanzeigen, Kommunikationstechnik für die Entsorgung werden als Altgeräte bezeichnet. Besitzer von Altgeräten haben diese einer vom unsortierten Siedlungsabfall getrennten Erfassung zuzuführen. Altgeräte gehören insbesondere nicht in den Hausmüll, sondern in spezielle Sammel- und Rückgabesysteme.

 

2. Batterien und Akkus

Besitzer von Altgeräten haben Altbatterien und Altakkumulatoren, die nicht vom Altgerät umschlossen sind, im Regelfall vor der Abgabe an einer Erfassungsstelle von diesem zu trennen. Dies gilt nicht, soweit die Altgeräte bei öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern abgegeben und dort zum Zwecke der Vorbereitung zur Wiederverwendung von anderen Altgeräten separiert werden.

 

3. Technische Leuchtmittel aller Arten

Nach dem ElektroG ist das Recycling von technischen Leuchten (z.B. aus Werbeanlagen, Büros, Straßenbelreuchtung,etc.) vorgeschrieben. Wie u.a. Leuchtstofflampen, Kompaktleuchtstofflampen und Entladungslampen (inklusive Natriumdampf-Hochdrucklampen und Niederdrucklampen sowie Halogen-Metalldampflampen und LED-Leuchtmitteln).

 

4. Kostenlose Rückgabemöglichkeiten 

Die o.g. 1-3 Elektro- und Elekgtrtonikgeräten werden kostenlos zurück genommen und bei anerkannten öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern zur Verwertung übergeben. Wie zum Beispiel dem gesetzlich anerkannten Rücknahmesystem https://www.grs-batterien.de: Stiftung Gemeinsames Rücknahmesystem Batterien (GRS). Weitere Annahmestellen finden Sie hier: https://www.ear-system.de/ear-verzeichnis/battgruecknahmesysteme#no-back.


Die bei uns gekauften Altgeräte können Sie uns frankiert an uns zurück senden. Wir kümmern uns dann um die korrekte Zuführung der Entsorgung.

 

4. Datenschutz-Hinweis

Altgeräte enthalten häufig sensible personenbezogene Daten. Dies gilt insbesondere für Geräte der Informations- und Telekommunikationstechnik wie Computer und Smartphones. Bitte beachten Sie in Ihrem eigenen Interesse, dass für die Löschung der Daten auf den zu entsorgenden Altgeräten jeder Endnutzer selbst verantwortlich ist.

Dino-Cars Elektrogesetz, Icon Mülltonne

5. Bedeutung des Symbols „durchgestrichene Mülltonne“

Das auf den Elektro- und Elektronikgeräten regelmäßig abgebildeten Symbol einer durchgestrichenen Mülltonne


weist darauf hin, dass das jeweilige Gerät am Ende seiner Lebensdauer getrennt vom unsortierten Siedlungsabfall zu erfassen ist.

Das Symbol der durchgekreuzten Mülltonne bedeutet, dass die Batterie nicht in den Hausmüll gegeben werden darf.


Pb = Batterie enthält mehr als 0,004 Masseprozent Blei

Cd = Batterie enthält mehr als 0,002 Masseprozent Cadmium 

Hg = Batterie enthält mehr als 0,0005 Masseprozent Quecksilber 


Altbatterien enthalten möglicherweise Schadstoffe oder Schwermetalle, die der Umwelt und der Gesundheit schaden können. Batterien werden wiederverwertet, sie enthalten wichtige Rohstoffe wie Eisen, Zink, Mangan oder Nickel. Fahrzeug- und Gerätebatterien sind mit einer sichtbaren, lesbaren und unauslöschlichen Kapazi- tätsangabe zu versehen. 


6. Hersteller/Vertreiber-Registrierungsnummer

Als Vertreiber im Sinne des ElektroG ist Dino-Cars Evers GmbH bei der zuständigen Stiftung Elektro-Altgeräte Register (Nordostpark 72, 90411 Nürnberg) unter der folgenden Registrierungsnummer registriert: ID???

 

7. Informationspflichten gemäß §18 Abs. 2 Satz 3 Elektro- und Elektronikgerätegesetz (jährlicher Stand der bundesweiten Erfüllung der quantitativen Zielvorgaben nach § 10 (3) und § 22 (1) ElektroG):

https://www.take-e-way.de/leistungen/elektrogesetz-weee-elektrog/berichts-informationspflichten/

Verpackungsverordnung

HINWEIS ZUR VERPACKUNGSVERORDNUNG (VerpackV)


Wir sind gemäß der Regelungen der Verpackungsverordnung dazu verpflichtet, Verpackungen unserer Produkte zurückzunehmen und für deren Wiederverwendung oder Entsorgung zu sorgen. Wir nennen Ihnen dann eine kommunale Sammelstelle oder ein Entsorgungsunternehmen in Ihrer Umgebung, das die Verpackungen kostenfrei entgegennimmt. Sollte dies nicht möglich sein, haben Sie die Möglichkeit, die Verpackung kostenlos an uns zu schicken. Die Verpackungen werden von uns wieder verwendet oder gemäß der Bestimmungen der Verpackungsverordnung entsorgt. Wir sind beteiltigt und lizenziert am Dualen System „Zentek Kreislaufwirtschaft” https://www.zentek.de/. Regierungsstelle: Stiftung Zentrale Stelle Verpackungsregister https://lucid.verpackungsregister.org Nr: DE5653924382350.

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